MTK & HCCH | Onlinepublikation 5300 Jahre Schrift |
Universität Heidelberg: Sonderforschungsbereich 933 der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Materiale Textkulturen. Materialität und Präsenz des Geschriebenen in non-typographischen Gesellschaften & Heidelberg Center for Cultural Heritage – HCCH |
Die SechszeugenurkundePrivate Verträge und trotzdem sicher (310 v. Chr.)von Andrea Jördens (Papyrologie) |
||
Urkunde auf Papyrus mit Tinte beschrieben(Höhe: 40 cm, Breite: 35 cm). Der Papyrus enthält die Heiratsurkunde zwischen Herakleides aus Temnos und Demetria aus Kos, beglaubigt von sechs namentlich genannten Zeugen. Gefunden bei Ausgrabungen in Elephantine (Ägypten). Heute in den Staatlichen Museen zu Berlin, Ägyptisches Museum und Papyrussammlung (Inv. P.13500). Datierung: Zwischen dem 17. Juli und dem 15. August 310 v. Chr. |
||
zur AutorinAndrea Jördens ist seit 2004 als Professorin für Papyrologie an der Universität Heidelberg tätig. Sie ist Präsidentin der Association Internationale de Papyrologues und befasst sich schwerpunktmäßig mit der antiken Rechtsgeschichte im sozialen Kontext. Im SFB 933 leitet sie im Rahmen des Teilprojekts A03 »Materialität und Präsenz magischer Zeichen zwischen Antike und Mittelalter« das UP2 »Magie im Kontext: defixiones und die Kommunikation mit antiken Göttern«.
Artikel als PDF |
Will man tatsächlich 5300 Jahre Schrift zu einer kleinen Menschheitsgeschichte verweben, müssten Rechtsdokumente eigentlich weitaus häufiger als nur in einem einzigen Beitrag im Fokus stehen. Denn Zeugnisse über Vertragsschlüsse kennen wir bereits aus dem 3. Jahrtausend v. Chr., womit sie zu unseren ältesten Schriftquellen überhaupt zählen. Dies überrascht im Grunde nur wenig, wurde doch mit der Schriftform nicht nur die Verbindlichkeit des Vertragsschlusses gestärkt, sondern auch der Inhalt der Vereinbarungen für Außenstehende nachvollziehbar gemacht und vor allem auf Dauer gestellt. Besondere Elemente formaler Art wie Layout, Zeugenunterschriften oder Siegel ließen dies schließlich auch denjenigen anschaulich werden, für die der Vertragstext nicht ohne weiteres zugänglich war, etwa weil sie nicht lesen konnten oder eine andere Sprache sprachen. Formalen Elementen kam nicht zuletzt dann Bedeutung zu, wenn die langfristige Sicherung des Vereinbarten und insbesondere der Schutz vor nachträglicher Veränderung und vor allem Verfälschung in Rede standen. In Gemeinwesen, welche über einen gewissen Organisationsgrad verfügten, wurden daher nicht selten Regelungen getroffen, die einem entsprechenden Missbrauch vorbeugen sollten — so etwa die verschiedensten Formen der Registrierung und Archivierung bis hin zu regelrechten Notariaten. Schwieriger gestaltete sich die Sachlage indessen in Kulturen, die nicht über einen ausgebildeten Staatsapparat verfügten und die Rechtskraft von Verträgen auch nicht auf andere Weise sicherzustellen vermochten. Das gilt auch für die klassische Antike. Spätestens in hellenistischer Zeit hatte sich hierfür im gesamten Vorderen Orient das Modell der privaten ›Sechszeugenurkunde‹ etabliert, wahlweise auch als ›Sechszeugendoppelurkunde‹ oder ›Sechszeugenhüterurkunde‹ bezeichnet; ersteres, weil der Vertragstext doppelt niedergelegt, letzteres, weil die Urkunde an einen privaten Urkundshüter zur Verwahrung übergeben wurde. Sicherheit vor nachträglichen Verfälschungen versprach hierbei ein zweifacher Mechanismus: Zum einen die Anwesenheit von sechs Zeugen bei Vertragsschluss und zum anderen die schriftliche Niederlegung in doppelter Ausführung mit identischem Text auf einem einzigen Blatt. Diesem Modell folgten schon die frühesten griechischen Vertragsurkunden auf ägyptischem Boden, die Otto Rubensohn im Jahr 1906 im äußersten Süden auf der Insel Elephantine ausgrub. Ältester Vertreter ist nach wie vor der hier abgebildete Heiratsvertrag, mit dem Herakleides aus Temnos und Demetria aus Kos im Spätsommer 310 v. Chr. vor drei Zeugen aus Temnos und je einem weiteren aus Kos, Gela und Kyrene — also im Grunde Repräsentanten der gesamten damaligen griechischen Welt — die Ehe schlossen. In der Einleitung zu den fraglichen Editionen erläuterte Rubensohn zugleich, wie die Sicherung dieser Urkunden funktionierte: Das Blatt mit den beiden identischen Texten wurde zunächst unterhalb des ersten zur Hälfte eingeschnitten, der obere Teil mit dem sogenannten ›Innentext‹ sodann vor den anwesenden Zeugen zusammengerollt und das verschnürte Päckchen endlich von ihnen versiegelt, während der untere Teil mit dem sogenannten ›Außentext‹ zu allfälliger Nachprüfung offen einsehbar blieb. Der private Urkundshüter, der das Dokument anschließend zur Verwahrung erhielt, war zugleich der erste, den man im Falle eines Gerichtsverfahrens dazu befragte, wie die Zeugenaussage auf einem Papyrus des Jahres 184 v. Chr. belegt, der heute in Heidelberg liegt. Auch von daher hatte man den Umstand, dass der Innentext im Laufe der Zeit immer weniger Sorgfalt erfuhr, früher gern auf die zunehmende Nachlässigkeit der Schreiber geschoben, kamen ernsthafte Kontrollen doch nur selten vor. Inzwischen wird dies jedoch bevorzugt mit administrativen Maßnahmen, namentlich der Entwicklung staatlicher Registrierungsmethoden und insbesondere von Archiven in Verbindung gebracht, die parallel dazu verliefen und auf lange Sicht das private Urkundswesen aussterben ließen. Nach der Zeitenwende ist die Sechszeugenurkunde in Ägypten denn auch kaum mehr nachweisbar. Anders lagen die Dinge jedoch in den Randgebieten der hellenistischen Welt und auch des Römischen Reiches, in denen die verwaltungsmäßige Durchdringung deutlich geringer war als im stets als bürokratisch verrufenen Nilland. So treffen wir Sechszeugenurkunden beispielsweise in Palästina unter den spektakulären Funden an, die in den 1950er und 1960er Jahren in den Höhlen am Toten Meer zutage traten und von denen die einzigartigen Schriftrollen von Qumran sicherlich die berühmtesten sind. Dorthin hatten sich auch Privatleute wie die Jüdin Babatha geflüchtet, die dabei in einem sorgfältig verschnürten Bündel ihre wichtigsten Schriftstücke mit sich nahm. Unter den mindestens 35 Dokumenten verschiedenster Art, deren spätestes aus dem August 132 n. Chr. und damit dem Jahr der Bar Kokhba-Revolte datiert, sind gleich neun griechische Sechszeugenurkunden mit nabatäischen bzw. aramäischen Unterschriften zu finden. Ähnliches gilt für das am Euphrat gelegene Dura Europos, das bis zur sassanidischen Invasion im Jahr 256 n. Chr. jahrhundertelang Grenzort zwischen Römer- und Partherreich und zuletzt auch Standort einer römischen Militäreinheit war. Bekannt vor allem durch den Festkalender des sogenannten Feriale Duranum und andere Dokumente aus dem militärischen Bereich, treten uns die Verträge griechischer Sprache, ob auf Leder oder Papyrus, erneut in Form der Sechszeugenurkunde entgegen. Auf Sechszeugenurkunden stoßen wir sogar noch weit jenseits des Tigris im iranischen Kurdistan, wo ein luftdicht verschlossenes Tongefäß mehrere versiegelte, auf Leder geschriebene Dokumente barg, die teils in Griechisch, teils in Mittelpersisch abgefasste Verträge aus den Jahren 88/87 v. Chr. bis 53 n. Chr. enthielten. An der Verbreitung dieses Urkundstyps im gesamten Vorderen Orient kann also keinerlei Zweifel bestehen, und dies gilt bis wenigstens in das 3. Jahrhundert n. Chr. hinein. Bislang unbekannte Sechszeugenurkunden mögen daher noch an vielen Orten des antiken Ostens schlummern, und man darf gespannt sein, welcher Zeitstellung und Sprache die nächsten Funde sein werden.
|
|
Literatur |
Kaltsas, Demokritos (Hg.) (2001), Dokumentarische Papyri des 2. Jh. v. Chr. aus dem Herakleopolites (P.Heid. VIII) (Veröffentlichungen aus der Heidelberger Papyrussammlung N.F. 10), Heidelberg, 87–121 Nr. 414. Lewis, Naphtali/Yadin, Yigael/Greenfield, Jonas C. (1989), The Documents from the Bar Kokhba Period in the Cave of Letters. Greek Papyri, Aramaic and Nabataean Signatures and Subscriptions (Judean Desert Studies 2,3), Jerusalem. Minns, Ellis H. (1915), »Parchments of the Parthian Period from Avroman in Kurdistan«, in: Journal of Hellenic Studies 35, 22–65. Rubensohn, Otto (1907), Elephantine-Papyri (Aegyptische Urkunden aus den Königlichen Museen in Berlin: Griechische Urkunden, Sonderheft), Berlin. Welles, C. Bradford/Fink, Robert O. /Gilliam, J. Frank (1959), The Excavations at Dura-Europos. Final Report V, Part I: The Parchments and Papyri, New Haven. |
|
Weitere Verweise |
Den ausführlichen Vortrag zu den Sechszeugenurkunden, den Frau Professor Jördens im Rahmen der Akademischen Mittagspause 2015 in der Peterskirche gehalten hat, finden Sie als Video hier. Ausführliche Informationen sowie Literaturhinweise zur im Text besprochenen Urkunde in der Berliner Papyrusdatenbank sowie auf der Website des Instituts für Papyrologie der Universität Heidelberg. |
|
Abbildungshinweis |
Titelbild: © Staatliche Museen zu Berlin – Ägyptisches Museum und Papyrussammlung, Berliner Papyrusdatenbank, P 13500. |
|
(Höhe: 40 cm, Breite: 35 cm). Der Papyrus enthält die Heiratsurkunde zwischen Herakleides aus Temnos und Demetria aus Kos, beglaubigt von sechs namentlich genannten Zeugen. Gefunden bei Ausgrabungen in Elephantine (Ägypten). Heute in den Staatlichen Museen zu Berlin, Ägyptisches Museum und Papyrussammlung (Inv. P.13500). Datierung: Zwischen dem 17. Juli und dem 15. August 310 v. Chr.
Titelbild: © Staatliche Museen zu Berlin – Ägyptisches Museum und Papyrussammlung, Berliner Papyrusdatenbank, P 13500.
Will man tatsächlich 5300 Jahre Schrift zu einer kleinen Menschheitsgeschichte verweben, müssten Rechtsdokumente eigentlich weitaus häufiger als nur in einem einzigen Beitrag im Fokus stehen. Denn Zeugnisse über Vertragsschlüsse kennen wir bereits aus dem 3. Jahrtausend v. Chr., womit sie zu unseren ältesten Schriftquellen überhaupt zählen. Dies überrascht im Grunde nur wenig, wurde doch mit der Schriftform nicht nur die Verbindlichkeit des Vertragsschlusses gestärkt, sondern auch der Inhalt der Vereinbarungen für Außenstehende nachvollziehbar gemacht und vor allem auf Dauer gestellt. Besondere Elemente formaler Art wie Layout, Zeugenunterschriften oder Siegel ließen dies schließlich auch denjenigen anschaulich werden, für die der Vertragstext nicht ohne weiteres zugänglich war, etwa weil sie nicht lesen konnten oder eine andere Sprache sprachen.
Formalen Elementen kam nicht zuletzt dann Bedeutung zu, wenn die langfristige Sicherung des Vereinbarten und insbesondere der Schutz vor nachträglicher Veränderung und vor allem Verfälschung in Rede standen. In Gemeinwesen, welche über einen gewissen Organisationsgrad verfügten, wurden daher nicht selten Regelungen getroffen, die einem entsprechenden Missbrauch vorbeugen sollten — so etwa die verschiedensten Formen der Registrierung und Archivierung bis hin zu regelrechten Notariaten.
Schwieriger gestaltete sich die Sachlage indessen in Kulturen, die nicht über einen ausgebildeten Staatsapparat verfügten und die Rechtskraft von Verträgen auch nicht auf andere Weise sicherzustellen vermochten. Das gilt auch für die klassische Antike. Spätestens in hellenistischer Zeit hatte sich hierfür im gesamten Vorderen Orient das Modell der privaten ›Sechszeugenurkunde‹ etabliert, wahlweise auch als ›Sechszeugendoppelurkunde‹ oder ›Sechszeugenhüterurkunde‹ bezeichnet; ersteres, weil der Vertragstext doppelt niedergelegt, letzteres, weil die Urkunde an einen privaten Urkundshüter zur Verwahrung übergeben wurde. Sicherheit vor nachträglichen Verfälschungen versprach hierbei ein zweifacher Mechanismus: Zum einen die Anwesenheit von sechs Zeugen bei Vertragsschluss und zum anderen die schriftliche Niederlegung in doppelter Ausführung mit identischem Text auf einem einzigen Blatt.
Diesem Modell folgten schon die frühesten griechischen Vertragsurkunden auf ägyptischem Boden, die Otto Rubensohn im Jahr 1906 im äußersten Süden auf der Insel Elephantine ausgrub. Ältester Vertreter ist nach wie vor der hier abgebildete Heiratsvertrag, mit dem Herakleides aus Temnos und Demetria aus Kos im Spätsommer 310 v. Chr. vor drei Zeugen aus Temnos und je einem weiteren aus Kos, Gela und Kyrene — also im Grunde Repräsentanten der gesamten damaligen griechischen Welt — die Ehe schlossen. In der Einleitung zu den fraglichen Editionen erläuterte Rubensohn zugleich, wie die Sicherung dieser Urkunden funktionierte: Das Blatt mit den beiden identischen Texten wurde zunächst unterhalb des ersten zur Hälfte eingeschnitten, der obere Teil mit dem sogenannten ›Innentext‹ sodann vor den anwesenden Zeugen zusammengerollt und das verschnürte Päckchen endlich von ihnen versiegelt, während der untere Teil mit dem sogenannten ›Außentext‹ zu allfälliger Nachprüfung offen einsehbar blieb. Der private Urkundshüter, der das Dokument anschließend zur Verwahrung erhielt, war zugleich der erste, den man im Falle eines Gerichtsverfahrens dazu befragte, wie die Zeugenaussage auf einem Papyrus des Jahres 184 v. Chr. belegt, der heute in Heidelberg liegt.
Auch von daher hatte man den Umstand, dass der Innentext im Laufe der Zeit immer weniger Sorgfalt erfuhr, früher gern auf die zunehmende Nachlässigkeit der Schreiber geschoben, kamen ernsthafte Kontrollen doch nur selten vor. Inzwischen wird dies jedoch bevorzugt mit administrativen Maßnahmen, namentlich der Entwicklung staatlicher Registrierungsmethoden und insbesondere von Archiven in Verbindung gebracht, die parallel dazu verliefen und auf lange Sicht das private Urkundswesen aussterben ließen. Nach der Zeitenwende ist die Sechszeugenurkunde in Ägypten denn auch kaum mehr nachweisbar.
Anders lagen die Dinge jedoch in den Randgebieten der hellenistischen Welt und auch des Römischen Reiches, in denen die verwaltungsmäßige Durchdringung deutlich geringer war als im stets als bürokratisch verrufenen Nilland. So treffen wir Sechszeugenurkunden beispielsweise in Palästina unter den spektakulären Funden an, die in den 1950er und 1960er Jahren in den Höhlen am Toten Meer zutage traten und von denen die einzigartigen Schriftrollen von Qumran sicherlich die berühmtesten sind. Dorthin hatten sich auch Privatleute wie die Jüdin Babatha geflüchtet, die dabei in einem sorgfältig verschnürten Bündel ihre wichtigsten Schriftstücke mit sich nahm. Unter den mindestens 35 Dokumenten verschiedenster Art, deren spätestes aus dem August 132 n. Chr. und damit dem Jahr der Bar Kokhba-Revolte datiert, sind gleich neun griechische Sechszeugenurkunden mit nabatäischen bzw. aramäischen Unterschriften zu finden.
Ähnliches gilt für das am Euphrat gelegene Dura Europos, das bis zur sassanidischen Invasion im Jahr 256 n. Chr. jahrhundertelang Grenzort zwischen Römer- und Partherreich und zuletzt auch Standort einer römischen Militäreinheit war. Bekannt vor allem durch den Festkalender des sogenannten Feriale Duranum und andere Dokumente aus dem militärischen Bereich, treten uns die Verträge griechischer Sprache, ob auf Leder oder Papyrus, erneut in Form der Sechszeugenurkunde entgegen. Auf Sechszeugenurkunden stoßen wir sogar noch weit jenseits des Tigris im iranischen Kurdistan, wo ein luftdicht verschlossenes Tongefäß mehrere versiegelte, auf Leder geschriebene Dokumente barg, die teils in Griechisch, teils in Mittelpersisch abgefasste Verträge aus den Jahren 88/87 v. Chr. bis 53 n. Chr. enthielten. An der Verbreitung dieses Urkundstyps im gesamten Vorderen Orient kann also keinerlei Zweifel bestehen, und dies gilt bis wenigstens in das 3. Jahrhundert n. Chr. hinein. Bislang unbekannte Sechszeugenurkunden mögen daher noch an vielen Orten des antiken Ostens schlummern, und man darf gespannt sein, welcher Zeitstellung und Sprache die nächsten Funde sein werden.
Andrea Jördens ist seit 2004 als Professorin für Papyrologie an der Universität Heidelberg tätig. Sie ist Präsidentin der Association Internationale de Papyrologues und befasst sich schwerpunktmäßig mit der antiken Rechtsgeschichte im sozialen Kontext. Im SFB 933 leitet sie im Rahmen des Teilprojekts A03 »Materialität und Präsenz magischer Zeichen zwischen Antike und Mittelalter« das UP2 »Magie im Kontext: defixiones und die Kommunikation mit antiken Göttern«.
Kaltsas, Demokritos (Hg.) (2001), Dokumentarische Papyri des 2. Jh. v. Chr. aus dem Herakleopolites (P.Heid. VIII) (Veröffentlichungen aus der Heidelberger Papyrussammlung N.F. 10), Heidelberg, 87–121 Nr. 414.
Lewis, Naphtali/Yadin, Yigael/Greenfield, Jonas C. (1989), The Documents from the Bar Kokhba Period in the Cave of Letters. Greek Papyri, Aramaic and Nabataean Signatures and Subscriptions (Judean Desert Studies 2,3), Jerusalem.
Minns, Ellis H. (1915), »Parchments of the Parthian Period from Avroman in Kurdistan«, in: Journal of Hellenic Studies 35, 22–65.
Rubensohn, Otto (1907), Elephantine-Papyri (Aegyptische Urkunden aus den Königlichen Museen in Berlin: Griechische Urkunden, Sonderheft), Berlin.
Welles, C. Bradford/Fink, Robert O. /Gilliam, J. Frank (1959), The Excavations at Dura-Europos. Final Report V, Part I: The Parchments and Papyri, New Haven.
Den ausführlichen Vortrag zu den Sechszeugenurkunden, den Frau Professor Jördens im Rahmen der Akademischen Mittagspause 2015 in der Peterskirche gehalten hat, finden Sie als Video hier.
Ausführliche Informationen sowie Literaturhinweise zur im Text besprochenen Urkunde in der Berliner Papyrusdatenbank sowie auf der Website des Instituts für Papyrologie der Universität Heidelberg.